Regeln
Nachfolgend ist die Arbeitsweise von WRH anhand der Regeln der MLC 2006 und der Ausnahmen gemäß STCW Manila Amendments, 2010 beschrieben:
Folgende 5 Regeln gelten gemeinsam:
1. |
Innerhalb jeglicher 24 Stunden muss mindestens 10 Stunden Ruhezeit erreicht werden |
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2. | diese 10 Stunden dürfen in nicht mehr als zwei Ruhephasen aufgeteilt sein | siehe auch hier |
3. | eine dieser beiden Ruhephasen muss mindestens 6 Stunden betragen | |
4. |
der Abstand zwischen zwei Ruhephasen darf 14 Stunden nicht überschreiten (oder anders betrachtet: es darf nicht länger als 14 Stunden ohne Unterbrechung gearbeitet werden) |
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5. | innerhalb jeglicher 7 Tage muss die Ruhezeit von mindestens 77 Stunden erreicht werden |
gemäß MLC 2006, Standard A2.3 § 5 - 6
Diese Regeln gelten nicht nur innerhalb eines Kalendertages, sondern auch über die Tages- und Monatsgrenze hinweg.
10 Stunden Ruhezeit innerhalb von 24 Stunden
10 Stunden Ruhezeit aufgeteilt in mehr als zwei Phasen
Ruhephase von 6 Stunden dauer
Intervall zwischen zwei Ruhephasen ( = Arbeitsphase) min. 14 Stunden
77 Stunden Ruhezeit in 7 Tagen
Ausnahmeregelungen
STCW Chapter VIII Section A-VIII/1 Regel 9 gestattet Flaggenstaaten, folgende Ausnahmen von den Ruhezeitenregelungen zu erlassen:
Ausnahme von der unter Nr. 5 genannten Forderung (77 Stunden Ruhezeit in 7 Tagen):
- Die Ruhezeit muss mindestens 70 Stunden in 7 Tagen betragen.
- Hiervon darf jedoch nicht länger als zwei Wochen Gebrauch gemacht werden.
In WRH können die Ausnahmeregelungen aktiviert werden (passwortgeschützt). In diesem Fall wurde ein Verstoß gegen diese Regel festgestellt. Durch Anklicken der Schaltfläche Exemptions kann von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden.
Es öffnet sich folgendes Fenster:
Ausnahme von der unter Nr. 2 genannten Forderung (Aufteilung der 10 Stunden Ruhezeit in nicht mehr als zwei Phasen):
Die Abweichung stellt WRH zunächst wie folgt dar:
Am Donnerstag, 02. wurden die 10 Stunden Ruhezeit zwar eingehalten, jedoch aufgeteilt in drei Phasen. Dies wird im Feld Non Conformance reklamiert.
Nun kann man durch Anklicken der Schaltfläche Exemptions von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen:
Fehlinterprätationen der Regeln
STCW und MLC 2006 haben die Regeln kurz und knapp formuliert, um sie einfach zu halten. Dies lässt jedoch Betrachtungen zu, in denen es zu zwei Problemen kommen kann. Leider haben Port State Control Inspektoren aufgrund von Fehlinterprätationen Abweichungen formuliert.
Abgrenzung der 24-Stunden-Periode
Die Formulierung der MLC lautet "ten hours (of rest) in any 24 hour period". Versteht man diese 24-Stunden Periode sehr frei, könnte folgende Situation entstehen:
Ein Seefahrer arbeitet:
Tag 1 | 08:00 - 12:00 19:00 - 24:00 |
Tag 2 | 00:00 - 04:00 12:00 - 17:00 |
Betrachtet man als 24-Stunden-Periode den Zeitraum 06:00 des ersten Tages bis 06:00 des Folgetages, ergeben sich folgende Ruhezeiten:
06:00 - 08:00 = 2 Stunden 12:00 - 19:00 = 7 Stunden 04:00 - 06:00 = 2 StundenZwar ist damit eine Gesamtruhezeit von 11 Stunden erreicht, jedoch sind die erforderlichen 10 Stunden in drei Perioden aufgeteilt. Dies wäre ein Regelverstoß.
Zweck der Ruhezeitenregelung ist, das Seefahrer ausreichend ausgeruht sind, während sie arbeiten. Übermüdung ("fatigue") soll vermieden werden. Deshalb betrachtet die korrekte Interprätation den beginn und das Ende einer Arbeitsphase. Das Risiko einer Übermüdung ist am Ende einer Arbeitsphase am größten.
WRH überprüft das Einhalten der Ruhezeitenge jeweils zu Beginn und zum Ende eines jeden Arbeitsblocks.
Aufteilung der Ruhezeit
MLC 2006, Standard A2.3 Abs. 6 sagt: "Hours of rest may be divided into no more than two periods...".
Bei sehr enger und direkter Auslegung würde dies bedeuten, dass die gesamte Ruhezeit in maximal zwei Perioden aufgeteilt sein darf.
Beispiel:
Ein Seefahrer arbeitet z.B.:
Tag 1 | 06:00 - 07:00 11:00 - 12:00 17:00 - 18:00 |
Tag 2 | 00:00 - 04:00 etc. |
Als 24-Stunden Periode betrachten wir den gesamten tag 1 (00:00 bis 24:00 Uhr). Innerhalb dieser Zeit hat der Seefahrer gerade einmal 3 Stunden gearbeitet und hatte folgende Ruhephasen:
00:00 - 06:00 = 6 Stunden 07:00 - 11:00 = 4 Stunden 12:00 - 17:00 = 5 Stunden 18:00 - 24:00 = 6 StundenInsgesamt beträgt die Ruhezeit 21 Stunden. Hätte der Seefahrer innerhalb dieser 24 Stunden nur 10 Ruhestunden, z.B. 07:00 - 11:00 und 18:00 - 24:00 Uhr, wäre dies ausreichend. Folglich können zusätzliche Ruhezeiten zu keiner Abweichung führen.
Diese o.g. Interpratationen wurden von der BG Verkehr, der zuständigen Behörde für Schiffe unter deutscher Flagge, im Rundschreiben Cric2014-10-04 erläutert.